Außerbetriebsetzung

auch: Abmeldung

Die offizielle Abmeldung eines Wohnwagens bei der Zulassungsstelle, durch die er vorübergehend oder dauerhaft aus dem Verkehr genommen wird.

Die Außerbetriebsetzung ist die offizielle Abmeldung deines Wohnwagens bei der Zulassungsstelle. Damit endet die Versicherungs- und Steuerpflicht, und der Wagen darf nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Sie kann vorübergehend (Wagen soll später wieder angemeldet werden) oder dauerhaft erfolgen.

Ablauf und Folgen

Für die Abmeldung brauchst du in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Kennzeichen (zum Entstempeln) und gegebenenfalls Teil II. Nach der Außerbetriebsetzung ruht das Fahrzeug; das Kennzeichen kann für eine begrenzte Zeit reserviert bleiben, falls du bald wieder anmelden willst.

Sinnvoll ist die Abmeldung etwa, wenn der Wohnwagen längere Zeit nicht genutzt wird – so sparst du Steuer und kannst die Versicherung anpassen. Wer nur saisonal fährt, prüft als Alternative das Saisonkennzeichen: Damit ist der Wagen automatisch nur in den gewählten Monaten angemeldet, ohne jedes Mal zur Zulassungsstelle zu müssen. Beachte, dass ein abgemeldeter Wohnwagen nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden darf. Zum Wiederanmelden ist eine gültige Hauptuntersuchung Voraussetzung; ist die HU abgelaufen, wird sie vorher fällig.

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