Kfz-Steuer
Die jährliche Abgabe an den Staat für die Zulassung des Wohnwagens, beim Anhänger nach Gewicht gestaffelt.
Die Kfz-Steuer ist die jährliche Abgabe für die Zulassung des Wohnwagens. Bei Anhängern richtet sie sich nicht nach Hubraum oder Emissionen, sondern nach dem zulässigen Gesamtgewicht – ein fester Satz je angefangene 200 kg.
Berechnung und Sparmöglichkeiten
Weil der Satz pro Gewicht gilt, zahlst du für einen schweren Wohnwagen mehr als für einen leichten. Der Betrag ist für die meisten Wohnwagen überschaubar und planbar. Bei der Zulassung ist heute ein SEPA-Lastschriftmandat Pflicht, über das das Hauptzollamt die Steuer einzieht.
Sparen lässt sich über das Saisonkennzeichen: Dann fällt die Kfz-Steuer nur anteilig für die eingetragenen Monate an – sinnvoll für alle, die den Wohnwagen nur in der warmen Jahreszeit nutzen. Beim Ganzjahreskennzeichen zahlst du den vollen Jahresbeitrag, bist dafür immer fahrbereit.
Die Kfz-Steuer ist nur ein Posten der laufenden Kosten – dazu kommen Versicherung, Stell-/Winterlagerplatz, Gasprüfung und Wartung. Wer die Gesamtkosten kalkuliert, sollte alle Positionen zusammen betrachten. Die genaue Höhe und etwaige Änderungen erfährst du beim Hauptzollamt oder über einen Kfz-Steuer-Rechner.