Schwerverkehrsabgabe

auch: LSVA

Eine Gebühr für schwere Fahrzeuge und Anhänger über 3,5 t, die in manchen Ländern statt oder neben der Vignette anfällt.

Die Schwerverkehrsabgabe ist eine Gebühr für schwere Fahrzeuge und Gespanne, die in einigen Ländern für Gewichte über 3,5 Tonnen erhoben wird – teils zusätzlich zur oder anstelle der normalen Pkw-Vignette. Bekannt ist vor allem die Schweizer Variante.

Wann sie Caravaner betrifft

Für die meisten Pkw-Wohnwagen-Gespanne ist zunächst die übliche Vignette oder Maut maßgeblich. Wird mit dem Gespann jedoch die jeweilige Gewichtsgrenze überschritten, kann eine gesonderte Schwerverkehrsabgabe fällig werden. Maßgeblich sind die im Land geltenden Regeln und die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger.

Die Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land stark – Höhe, Grenzwerte und ob das Gespann überhaupt darunterfällt, variieren. Wer mit schwerem Gespann ins Ausland fährt, sollte sich daher vor der Reise über die konkreten Maut- und Abgabesysteme der durchfahrenen Länder informieren.

Konkrete Beträge ändern sich und werden hier bewusst nicht genannt; verbindlich sind die offiziellen Stellen des jeweiligen Landes. Wer das vorab klärt, vermeidet Bußgelder und plant die Reisekosten realistisch.

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