Gewährleistung
auch: Sachmängelhaftung
Das gesetzliche Recht des Käufers, dass der Verkäufer für bei Übergabe vorhandene Mängel innerhalb einer Frist haftet.
Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist das gesetzliche Recht des Käufers: Der Verkäufer haftet dafür, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Anders als die freiwillige Garantie ist sie gesetzlich vorgeschrieben und nicht verhandelbar – außer beim Privatkauf.
Beim Wohnwagen-Kauf
Beim Kauf vom Händler gilt die gesetzliche Gewährleistung; bei Gebrauchten kann sie vertraglich auf ein Jahr verkürzt, aber nicht ganz ausgeschlossen werden. Tritt ein Mangel auf, der schon beim Kauf bestand, hast du Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz.
Beim Privatkauf dagegen ist der Gewährleistungsausschluss zulässig und üblich – „gekauft wie gesehen". Hier trägst du das Risiko selbst, weshalb eine gründliche Prüfung (Feuchtigkeit, Technik, Gasprüfbuch, FIN-Abgleich) vor dem Kauf entscheidend ist.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Garantie: Gewährleistung = gesetzliche Käuferrechte gegenüber dem Verkäufer; Garantie = freiwillige Zusatzzusage des Herstellers (etwa eine Dichtheitsgarantie). Beim Neukauf hast du beides. Arglistig verschwiegene Mängel kann der Verkäufer übrigens auch beim Privatverkauf nicht per Ausschluss abwälzen. Hebe Kaufvertrag, Übergabeprotokoll und alle Nachweise gut auf – im Streitfall musst du als Käufer in der Regel belegen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag.