Gewährleistungsausschluss
auch: gekauft wie gesehen
Eine beim Privatkauf zulässige Klausel, die die Haftung des Verkäufers für Mängel weitgehend ausschließt.
Der Gewährleistungsausschluss ist eine Vertragsklausel, mit der der Verkäufer die Haftung für Mängel ausschließt – die berühmte Formel „gekauft wie gesehen". Beim Privatverkauf ist das zulässig und üblich, beim gewerblichen Händlerkauf dagegen nicht (dort nur Verkürzung auf ein Jahr möglich).
Was das für den Käufer bedeutet
Mit dem Ausschluss trägst du als Käufer das Risiko für später entdeckte Mängel selbst. Genau deshalb ist beim Gebrauchtkauf von privat die gründliche Prüfung vor dem Kauf entscheidend: Feuchtigkeitsschäden mit dem Messgerät aufspüren, Bremsen, Reifenalter (DOT), Gasprüfbuch und den FIN-Abgleich kontrollieren.
Wichtig: Der Ausschluss gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel oder ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften. Verschweigt der Verkäufer einen ihm bekannten Wasserschaden, kann er sich nicht auf den Ausschluss berufen.
Lass dir den Zustand im Kaufvertrag dokumentieren und halte zugesicherte Eigenschaften schriftlich fest. So hast du im Streitfall etwas in der Hand. Bei wertvollen oder unsicheren Objekten kann sich ein Gutachten oder der Kauf beim Händler mit Gewährleistung trotz höheren Preises lohnen.