Kindersitz

auch: Sitzerhöhung

Eine gesetzlich vorgeschriebene Rückhaltevorrichtung für den sicheren Transport von Kindern im Zugfahrzeug.

Ein Kindersitz ist die vorgeschriebene Rückhaltevorrichtung für Kinder im Zugfahrzeug. In Deutschland gilt: Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 1,50 m müssen in einem geeigneten Kindersitz oder auf einer Sitzerhöhung gesichert werden – das ist beim Familienurlaub mit dem Wohnwagen genauso Pflicht wie sonst.

Wichtig fürs Camping mit Kindern

Der Kindersitz betrifft das Zugfahrzeug, nicht den Wohnwagen: Während der Fahrt dürfen sich keine Personen im Wohnwagen aufhalten – das ist in Deutschland verboten und lebensgefährlich. Alle reisen angeschnallt im Auto, die Kinder im passenden Sitz.

Achte auf einen zur Größe und zum Gewicht des Kindes passenden Sitz (i-Size/ECE-Norm) und die korrekte Befestigung (Isofix oder Gurt). Bei voll beladenem Gespann ändert sich das Fahrverhalten – plane mehr Pausen ein, gerade mit Kindern.

Für den Stellplatz selbst ist der Kindersitz nicht relevant, wohl aber die generelle Kindersicherheit: Gasflasche und Kocher sichern, an Dachfenstern aufpassen und einen Hundezaun oder abgegrenzten Bereich nutzen. Wer die Sicherungspflicht im Auto ernst nimmt, startet entspannt in den Familienurlaub.

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