Naturschutzgebiet

Abk.: NSG

Ein streng geschütztes Gebiet, in dem das Übernachten und Campen mit dem Fahrzeug grundsätzlich verboten ist.

Ein Naturschutzgebiet (NSG) ist ein gesetzlich besonders streng geschütztes Gebiet, das seltene Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten bewahren soll. Es hat den höchsten Flächenschutzstatus im deutschen Naturschutzrecht – deutlich strenger als ein Landschaftsschutzgebiet.

Was für Camper gilt

Im Naturschutzgebiet ist das Übernachten und Campen mit dem Fahrzeug grundsätzlich verboten, ebenso oft das Verlassen der Wege, offenes Feuer und Lärm. Schon das Abstellen für die Nacht außerhalb zugelassener Flächen ist tabu. Verstöße werden konsequent und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

Erkennbar sind NSG an der typischen Beschilderung (Schild mit Seeadler-Symbol) und an Eintragungen in Karten und Stellplatz-Apps. Die genauen Verbote stehen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung.

Wer naturnah übernachten möchte, weicht auf ausgewiesene Natur- oder Campingstellplätze außerhalb der Schutzzone aus – dort ist das Stehen legal und die empfindliche Natur bleibt unbelastet. Im Zweifel geben die Gemeinde, der Landkreis oder die Schilder vor Ort verbindlich Auskunft, wo Übernachten erlaubt ist. Zu beachten ist, dass viele Küsten-, Moor- und Bergregionen, die als Reiseziel reizvoll erscheinen, ganz oder teilweise unter Naturschutz stehen. Auch das Befahren mancher Wege und Parkplätze ist dort eingeschränkt – ein Blick in die amtliche Schutzgebietskarte vor der Anreise erspart Bußgelder und Ärger.

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