Wildcampen

auch: Freistehen, Wildcamping

Das freie Übernachten mit Wohnwagen oder Wohnmobil außerhalb ausgewiesener Plätze – in Deutschland rechtlich stark eingeschränkt.

Wildcampen ist das freie Übernachten und Lagern außerhalb ausgewiesener Camping- und Stellplätze. In Deutschland ist es rechtlich stark eingeschränkt und in der Praxis meist nicht erlaubt – besonders mit dem auffälligen Wohnwagen.

Die wichtige Abgrenzung

Zu unterscheiden ist das verbotene Wildcampen vom erlaubten Übernachten im Fahrzeug: Eine einzelne Nacht zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf einem Parkplatz ist zulässig, sobald aber „campingtypisches" Verhalten dazukommt – Stützen ausfahren, Markise und Tisch aufbauen, mehrere Nächte bleiben –, wird daraus verbotenes Wildcampen.

Strikt verboten ist es in Naturschutzgebieten, oft auch in Landschaftsschutzgebieten und auf vielen kommunalen Flächen; Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Auf Privatgrund ist Stehen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Eigentümers zulässig.

Im Ausland gelten sehr unterschiedliche Regeln – von toleriert bis streng verboten. Wer naturnah stehen will, weicht auf legale Natur- und Stellplätze oder Hof-Netzwerke aus. Schilder und örtliche Vorschriften gehen immer vor; im Zweifel ist der ausgewiesene Platz die sichere Wahl. In einigen skandinavischen Ländern erlaubt das Jedermannsrecht zwar das Zelten in der Natur, dieses gilt jedoch ausdrücklich nicht für Fahrzeuge wie Wohnwagen. Wer erwischt wird, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Ärger mit Grundeigentümern – Rücksicht und legale Plätze ersparen beides.

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