Zulassungszeitraum
auch: Saisonzeitraum
Der auf dem Saisonkennzeichen eingetragene Zeitraum, in dem der Wohnwagen gefahren und im öffentlichen Raum geparkt werden darf.
Der Zulassungszeitraum ist die auf einem Saisonkennzeichen eingetragene Zeitspanne (in vollen Monaten), in der der Wohnwagen am Verkehr teilnehmen und im öffentlichen Raum geparkt werden darf. Außerhalb dieser Monate ruht die Zulassung.
Was im Zeitraum gilt – und außerhalb
Innerhalb des eingetragenen Zeitraums – etwa April bis Oktober – ist der Wohnwagen ganz normal zugelassen, versichert und fahrbar. Außerhalb darf er weder gefahren noch auf öffentlichen Flächen abgestellt werden; er muss dann auf privatem Grund oder einem Stellplatz stehen.
Der Vorteil: Kfz-Steuer und Versicherung fallen nur anteilig für die eingetragenen Monate an – das spart Geld bei saisonaler Nutzung. Eine separate Ab- und Anmeldung entfällt, die Zulassung lebt zum Saisonbeginn automatisch wieder auf.
Den Zeitraum legt man bei der Zulassung fest; er sollte realistisch zur eigenen Nutzung passen, denn Fahrten außerhalb sind unzulässig und im Schadensfall heikel. Wer über den Winter pausiert, kombiniert das Saisonkennzeichen sinnvoll mit einem Winterstellplatz auf privatem Grund. Der Zeitraum umfasst mindestens zwei und höchstens elf Monate und beginnt sowie endet jeweils mit einem vollen Kalendermonat. Wichtig ist, dass auch die letzte Heimfahrt noch innerhalb des Zeitraums liegen muss – eine Rückkehr erst nach Monatsende wäre bereits ohne gültige Zulassung unterwegs.